Wir erstellen Wertgutachten für…
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Bodenordnungsverfahren Warum erstellen wir keine sogenannten Kurzgutachten? Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ö.b.u.v.) unterliegen besonders strengen rechtlichen und berufsrechtlichen Vorgaben. Das Erstellen von Kurzgutachten ist in den meisten Fällen praktisch unmöglich oder verboten. Die Ursache dafür liegt in der besonderen Pflicht zur Sorgfalt, Objektivität und Unparteilichkeit, die durch die jeweilige Sachverständigenordnung (SVO) der Kammern (z. B. IHK) gesetzlich vorgeschrieben ist. |
Soot Immobilienbewertung
Dipl.-Ing. (Ass.) Klaus-Peter Soot
Sonnenhang 1
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